


Heutzutage ist es wieder möglich, sich seinen über Jahre aufgebauten Schadenfreiheitsrabatt trotz eines Unfalles zu sichern! Mit einem Rabattschutz bleiben Versicherte mit hohen Schadenfreiheitsrabatten auch nach einem selbstverschuldeten Unfall in Ihrer derzeitigen Schadenfreiheitsklasse. Eine Rückstufung der Beitragsklasse und die damit verbundenen höheren Beiträge können so vermieden werden.
Bis zum 30. November kann die Kfz-Versicherung gewechselt werden - bei ausserordentlichem Kündigungsrecht sogar darüber hinaus. Diese Zeit sollte genutzt werden, um neben dem Rabattschutz in den Genuss einer Prämienersparnis zu gelangen. Denn immer noch ignorieren viele Autofahrer das hohe Einsparpotenzial bei der Kfz-Versicherung.
In nur wenigen Minuten zeigt der FVB-Berater seinem Kunden, wieviel Geld er bei einem Versicherungswechsel pro Jahr sparen kann und welchen persönlichen Vorteil er durch eine Umstellung hat.