


Viele Menschen vertrauen heute mehr in die Jahrhunderte alten Erkenntnisse naturheilkundlicher Behandlungen als in die Schulmedizin. Die ganzheitlichen Behandlungsweisen und Therapien aktivieren die natürlichen Selbstheilungskräfte des Körpers.
Die Gesetzliche Krankenversicherung lehnt jedoch die Kostenübernahme für Leistungen in diesem Bereich in den meisten Fällen ab – unabhängig davon, ob der Patient einen Heilpraktiker oder naturheilkundlich tätigen Arzt aufgesucht hat.
Die Behandlungskosten gehen in diesen Fällen vollständig zu Lasten des Patienten und das kann teuer werden! Aber man kann die Grundversorgung der gesetzlichen Kassen sinnvoll ergänzen – viele private Krankenversicherer haben in den letzten Jahren kostengünstige Tarife auf den Markt gebracht, die die Lücken im Versicherungsschutz schließen.
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