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Pressemitteilung

 

200 EUR Berufseinsteiger-Bonus für Riester-Verträge verabschiedet!

Osnabrück, 06. August 2008


Die Bundesregierung hat mit Verabschiedung durch den Bundestag am 20.06.2008 und abschließend mit Zustimmung durch den Bundesrat zur Schaffung weiterer Anreize für eine zusätzliche private Altersvorsorge u.a. einen Berufseinsteiger-Bonus eingeführt.

Für alle unmittelbar Zulageberechtigte, die zu Beginn des Kalenderjahrs das 25. Lebensjahr noch nicht vollendet haben, wird ab 2008 einmalig eine um 200 Euro erhöhte Grundzulage gewährt. Durch diesen sogenannten Berufseinsteiger-Bonus soll insbesondere für junge Menschen ein Anreiz geschaffen werden, frühzeitig mit dem Altersvorsorgesparen zu beginnen.

Ein gesonderter Antrag ist hierfür nicht erforderlich. Die Grundzulage erhöht sich automatisch, wenn der Zulageberechtigte für ein nach dem 31. Dezember 2007 beginnendes Beitragsjahr eine Altersvorsorgezulage beantragt. Hat er bereits vor dem 1. Januar 2008 einen Altersvorsorgevertrag abgeschlossen und eine Altersvorsorgezulage beantragt und liegen im Beitragsjahr 2008 die Voraussetzungen für die Gewährung eines Berufsteinsteiger-Bonus vor, dann kann auch dieser Zulageberechtigte eine entsprechend erhöhte Grundzulage erhalten. Wird in dem entsprechenden Jahr der erforderliche Mindesteigenbeitrag von in der Regel jährlich 60 Euro (Sockelbetrag) nicht erbracht und demzufolge die Grundzulage entsprechend gekürzt, dann erfolgt die Kürzung auch für den Berufseinsteiger-Bonus.

Eine Nachholmöglichkeit des gekürzten Berufseinsteiger-Bonus in einem späteren Jahr ist nicht vorgesehen. Es wäre also geradezu fahrlässig, ausgerechnet in dieser Situation, den Mindesteigenbeitrag nicht einzuzahlen und damit Geld zu verschenken.