Altersvorsorgedepot

Neue Möglichkeiten.
Persönliche Beratung.

Die private Altersvorsorge verändert sich.
Wir behalten die Entwicklung für Sie im Blick
und unterstützen Sie bei Ihrer Entscheidung.

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Private Altersvorsorge im Wandel

Gut informiert statt vorschnell entschieden

Mit dem Altersvorsorgedepot wird ab 2027 eine neue Möglichkeit geschaffen, staatlich gefördert für das Alter vorzusorgen.

Hintergrund der Reform ist auch der demografische Wandel: Künftig werden immer weniger Beitragszahler für immer mehr Rentenempfänger aufkommen. Die private Altersvorsorge gewinnt deshalb zusätzlich an Bedeutung. Mit der Reform soll sie einfacher, flexibler und stärker auf den langfristigen Vermögensaufbau ausgerichtet werden. Neben klassischen Lösungen mit Kapitalgarantie sollen künftig auch Anlageformen ohne Garantie möglich sein, bei denen das Geld stärker am Kapitalmarkt investiert werden kann. Dazu gehören beispielsweise ETFs und andere Fonds. Gleichzeitig wird die staatliche Förderung neu gestaltet. Wie hoch die Förderung ausfällt, richtet sich künftig stärker danach, wie viel selbst in die Altersvorsorge eingezahlt wird. Auch Familien mit Kindern und junge Berufseinsteiger können zusätzliche Förderungen erhalten.

Die Reform ist inzwischen beschlossen. Umso wichtiger ist es, bestehende Verträge nicht vorschnell zu kündigen oder Entscheidungen allein auf Basis einzelner Schlagzeilen zu treffen. Welche Lösung sinnvoll ist, hängt immer von der persönlichen Situation, den eigenen Zielen und dem gewünschten Maß an Sicherheit ab.

Die Reform auf einen Blick

Was bedeutet das neue Altersvorsorgedepot?

01

Was verändert sich?

Die Reform soll neue Wege für den langfristigen Vermögensaufbau eröffnen. Die konkrete Ausgestaltung wird derzeit weiter eingeordnet.

02

Was bedeutet das für Sie?

Ob das Altersvorsorgedepot sinnvoll ist, hängt von Ihrer persönlichen Situation, Ihren Zielen und Ihrer bestehenden Vorsorge ab.

03

Was empfehlen wir?

Keine vorschnellen Entscheidungen. Wir prüfen gemeinsam, welche Lösung wirklich zu Ihrer Altersvorsorge passt.

Drei Wege der neuen privaten Altersvorsorge

Welche Modelle sind vorgesehen?

Teil des Gesetzesentwurfs sind drei verschiedene Modelle, die ab dem 1. Januar 2027 angeboten werden können. Sie unterscheiden sich vor allem darin, wie frei die Geldanlage gestaltet werden kann und wie viel Sicherheit vorgesehen ist.

01 Freie Anlageentscheidung

Altersvorsorgedepot

Hier entscheiden Kunden selbst, in welche Wertpapiere sie investieren. Welche Einschränkungen es im Hinblick auf die Auswahl geben wird, ist noch nicht abschließend entschieden. ETFs und andere Fonds sind aber vorgesehen.

Anlageauswahl selbst gewählt
Kapitalgarantie nicht vorgesehen
02 Vorgegebene Auswahl

Standarddepot

Hier muss die Auswahl der Wertpapiere nicht selbst übernommen werden. Vorgesehen ist eine Kombination aus zwei Wertpapieren mit unterschiedlichen Risikoklassen.

Kunden können entscheiden, wie viel Risiko sie zulassen möchten und in welcher Verteilung die beiden Produkte eingesetzt werden.

Anlageauswahl vereinfachte Auswahl
Kapitalgarantie nicht vorgesehen
03 Höheres Sicherheitsniveau

Garantieprodukt

Für alle, die ein höheres Sicherheitsbedürfnis haben, gibt es weiterhin die Möglichkeit, ein Produkt mit Kapitalgarantie zu wählen.

80 % Kapitalgarantie
oder
100 % Kapitalgarantie

Welches Modell sinnvoll ist, hängt unter anderem von Anlageerfahrung, Risikobereitschaft, Sicherheitsbedürfnis und persönlichem Anlagehorizont ab.

Staatliche Förderung

Vorsorgen und Förderung nutzen

Mit der Reform wird auch die staatliche Förderung neu geordnet. Statt einer weitgehend pauschalen Zulage soll künftig stärker berücksichtigt werden, wie viel Sie selbst in Ihre Altersvorsorge einzahlen.

Kinderzulage
bis zu 300 €

pro Kind und Jahr

Für jeden selbst eingezahlten Euro bis zu einem Eigenbeitrag von 300 € kann ein Euro Kinderzulage hinzukommen.
Berufseinstieg
einmalig 200 €

zusätzlicher Bonus

Wer vor dem 25. Geburtstag einen förderfähigen Altersvorsorgevertrag abschließt, kann zusätzlich den Berufseinsteigerbonus erhalten.

Förderung allein entscheidet nicht über die passende Vorsorge.

Entscheidend ist das Zusammenspiel aus Eigenbeitrag, Förderberechtigung, persönlicher Lebenssituation, Anlagehorizont, gewünschter Sicherheit und bestehenden Vorsorgeverträgen.

Für wen ist die neue Förderung gedacht?

Die Reform erweitert den Kreis der förderfähigen Personen und berücksichtigt unterschiedliche Lebenssituationen.

Angestellte Für Beschäftigte, die staatlich gefördert für das Alter vorsorgen möchten.
Selbstständige Künftig ebenfalls stärker in die staatlich geförderte Altersvorsorge einbezogen.
Familien Zusätzliche Förderung kann insbesondere über die Kinderzulage entstehen.
Berufseinsteiger Für junge Sparer kann zusätzlich der einmalige Berufseinsteigerbonus greifen.

Förderung konkret

Was kann die Förderung
in der Praxis bedeuten?

Zwei vereinfachte Beispiele zeigen, wie sich Eigenbeitrag und staatliche Förderung zusammensetzen können.

Beispiel für die Altersvorsorge ohne Kinder KI-Bild
Beispiel 01

Vorsorgen ohne Kinder

Dieses Beispiel gilt gleichermaßen für Arbeitnehmer und Selbstständige ohne Kinder.

Eigener Sparbeitrag 150 € monatlich × 12 Monate
1.800 €
Staatliche Grundzulage 180 € auf die ersten 360 € + 360 € auf die weiteren 1.440 €
+ 540 €
Für die Altersvorsorge pro Jahr
2.340 €

Aus 1.800 € eigenem Sparbeitrag werden damit 2.340 € Altersvorsorgevermögen pro Jahr – noch ohne eine mögliche Wertentwicklung der Kapitalanlage.

Beispiel für die Altersvorsorge mit einem Kind KI-Bild
Beispiel 02

Vorsorgen mit einem Kind

Mit einem kindergeldberechtigten Kind kann zur Grundzulage zusätzlich die Kinderzulage hinzukommen.

Eigener Sparbeitrag 150 € monatlich × 12 Monate
1.800 €
Staatliche Grundzulage 180 € auf die ersten 360 € + 360 € auf die weiteren 1.440 €
+ 540 €
Kinderzulage bei einem Kind
+ 300 €
Für die Altersvorsorge pro Jahr
2.640 €

Bei 1.800 € eigenem Sparbeitrag stehen in diesem Beispiel 2.640 € für die Altersvorsorge zur Verfügung – ebenfalls noch ohne eine mögliche Wertentwicklung der Kapitalanlage.

Die Beispiele dienen der vereinfachten Veranschaulichung. Die tatsächliche Förderhöhe hängt von den persönlichen Voraussetzungen und den jeweils geltenden gesetzlichen Regelungen ab.

Erste Orientierung

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Nutzen Sie unseren Fördervergleichsrechner für eine erste Orientierung. Die Berechnung ersetzt keine persönliche Beratung, kann aber ein guter erster Anhaltspunkt sein.

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Fragen & Antworten

Häufige Fragen

Muss ich bestehende Verträge jetzt kündigen?

Nein. Derzeit gibt es keinen generellen Grund, bestehende Verträge vorschnell aufzulösen oder zu verändern.

Ist das Altersvorsorgedepot automatisch die bessere Lösung?

Nicht automatisch. Welche Lösung geeignet ist, hängt von Ihren persönlichen Zielen und Ihrer individuellen Situation ab.

Wann sollte ich mich beraten lassen?

Wenn Sie wissen möchten, welche Auswirkungen die Reform auf Ihre persönliche Altersvorsorge haben könnte oder wie Sie Ihre Altersvorsorge gestalten könnten.

Persönliche Einordnung

Ihre Altersvorsorge verdient persönliche Beratung

Wir betrachten nicht nur ein einzelnes Produkt, sondern Ihre gesamte Vorsorgesituation.

Dazu gehören bestehende Verträge, mögliche Förderungen, Ihre Ziele, Ihr Sicherheitsbedürfnis und Ihre finanzielle Lebensplanung.

Wir unterstützen Sie bei:

  • der Einordnung der neuen Regelungen
  • der Bewertung bestehender Verträge
  • der Prüfung möglicher Förderungen
  • der Vermeidung vorschneller Entscheidungen
  • der passenden Vorsorgestrategie für Ihre Situation

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