Was verändert sich?
Die Reform soll neue Wege für den langfristigen Vermögensaufbau eröffnen. Die konkrete Ausgestaltung wird derzeit weiter eingeordnet.
Altersvorsorgedepot
Die private Altersvorsorge verändert sich.
Wir behalten die Entwicklung für Sie im Blick
und unterstützen Sie bei Ihrer Entscheidung.
Private Altersvorsorge im Wandel
Mit dem Altersvorsorgedepot wird ab 2027 eine neue Möglichkeit geschaffen, staatlich gefördert für das Alter vorzusorgen.
Hintergrund der Reform ist auch der demografische Wandel: Künftig werden immer weniger Beitragszahler für immer mehr Rentenempfänger aufkommen. Die private Altersvorsorge gewinnt deshalb zusätzlich an Bedeutung. Mit der Reform soll sie einfacher, flexibler und stärker auf den langfristigen Vermögensaufbau ausgerichtet werden. Neben klassischen Lösungen mit Kapitalgarantie sollen künftig auch Anlageformen ohne Garantie möglich sein, bei denen das Geld stärker am Kapitalmarkt investiert werden kann. Dazu gehören beispielsweise ETFs und andere Fonds. Gleichzeitig wird die staatliche Förderung neu gestaltet. Wie hoch die Förderung ausfällt, richtet sich künftig stärker danach, wie viel selbst in die Altersvorsorge eingezahlt wird. Auch Familien mit Kindern und junge Berufseinsteiger können zusätzliche Förderungen erhalten.
Die Reform ist inzwischen beschlossen. Umso wichtiger ist es, bestehende Verträge nicht vorschnell zu kündigen oder Entscheidungen allein auf Basis einzelner Schlagzeilen zu treffen. Welche Lösung sinnvoll ist, hängt immer von der persönlichen Situation, den eigenen Zielen und dem gewünschten Maß an Sicherheit ab.
Die Reform auf einen Blick
Die Reform soll neue Wege für den langfristigen Vermögensaufbau eröffnen. Die konkrete Ausgestaltung wird derzeit weiter eingeordnet.
Ob das Altersvorsorgedepot sinnvoll ist, hängt von Ihrer persönlichen Situation, Ihren Zielen und Ihrer bestehenden Vorsorge ab.
Keine vorschnellen Entscheidungen. Wir prüfen gemeinsam, welche Lösung wirklich zu Ihrer Altersvorsorge passt.
Drei Wege der neuen privaten Altersvorsorge
Teil des Gesetzesentwurfs sind drei verschiedene Modelle, die ab dem 1. Januar 2027 angeboten werden können. Sie unterscheiden sich vor allem darin, wie frei die Geldanlage gestaltet werden kann und wie viel Sicherheit vorgesehen ist.
Hier entscheiden Kunden selbst, in welche Wertpapiere sie investieren. Welche Einschränkungen es im Hinblick auf die Auswahl geben wird, ist noch nicht abschließend entschieden. ETFs und andere Fonds sind aber vorgesehen.
Hier muss die Auswahl der Wertpapiere nicht selbst übernommen werden. Vorgesehen ist eine Kombination aus zwei Wertpapieren mit unterschiedlichen Risikoklassen.
Kunden können entscheiden, wie viel Risiko sie zulassen möchten und in welcher Verteilung die beiden Produkte eingesetzt werden.
Für alle, die ein höheres Sicherheitsbedürfnis haben, gibt es weiterhin die Möglichkeit, ein Produkt mit Kapitalgarantie zu wählen.
Welches Modell sinnvoll ist, hängt unter anderem von Anlageerfahrung, Risikobereitschaft, Sicherheitsbedürfnis und persönlichem Anlagehorizont ab.
Staatliche Förderung
Mit der Reform wird auch die staatliche Förderung neu geordnet. Statt einer weitgehend pauschalen Zulage soll künftig stärker berücksichtigt werden, wie viel Sie selbst in Ihre Altersvorsorge einzahlen.
pro Jahr
pro Kind und Jahr
zusätzlicher Bonus
Entscheidend ist das Zusammenspiel aus Eigenbeitrag, Förderberechtigung, persönlicher Lebenssituation, Anlagehorizont, gewünschter Sicherheit und bestehenden Vorsorgeverträgen.
Die Reform erweitert den Kreis der förderfähigen Personen und berücksichtigt unterschiedliche Lebenssituationen.
Förderung konkret
Zwei vereinfachte Beispiele zeigen, wie sich Eigenbeitrag und staatliche Förderung zusammensetzen können.
KI-Bild Dieses Beispiel gilt gleichermaßen für Arbeitnehmer und Selbstständige ohne Kinder.
Aus 1.800 € eigenem Sparbeitrag werden damit 2.340 € Altersvorsorgevermögen pro Jahr – noch ohne eine mögliche Wertentwicklung der Kapitalanlage.
KI-Bild Mit einem kindergeldberechtigten Kind kann zur Grundzulage zusätzlich die Kinderzulage hinzukommen.
Bei 1.800 € eigenem Sparbeitrag stehen in diesem Beispiel 2.640 € für die Altersvorsorge zur Verfügung – ebenfalls noch ohne eine mögliche Wertentwicklung der Kapitalanlage.
Die Beispiele dienen der vereinfachten Veranschaulichung. Die tatsächliche Förderhöhe hängt von den persönlichen Voraussetzungen und den jeweils geltenden gesetzlichen Regelungen ab.
Erste Orientierung
Nutzen Sie unseren Fördervergleichsrechner für eine erste Orientierung. Die Berechnung ersetzt keine persönliche Beratung, kann aber ein guter erster Anhaltspunkt sein.
Fördervergleichsrechner öffnen Der Rechner öffnet sich in einem neuen Fenster.Fragen & Antworten
Nein. Derzeit gibt es keinen generellen Grund, bestehende Verträge vorschnell aufzulösen oder zu verändern.
Nicht automatisch. Welche Lösung geeignet ist, hängt von Ihren persönlichen Zielen und Ihrer individuellen Situation ab.
Wenn Sie wissen möchten, welche Auswirkungen die Reform auf Ihre persönliche Altersvorsorge haben könnte oder wie Sie Ihre Altersvorsorge gestalten könnten.
Persönliche Einordnung
Wir betrachten nicht nur ein einzelnes Produkt, sondern Ihre gesamte Vorsorgesituation.
Dazu gehören bestehende Verträge, mögliche Förderungen, Ihre Ziele, Ihr Sicherheitsbedürfnis und Ihre finanzielle Lebensplanung.
Interessiert?
Füllen Sie einfach das Kontaktformular aus. Ihr Ansprechpartner wird sich in Kürze bei Ihnen melden.