Diensthaftpflicht­versicherung

Beamte und Angestellte im Öffentlichen Dienst können bei individuellen Fehlern aus Ihrer Tätigkeit z. T. haftbar gemacht werden.

Für eventuelle Schäden tritt zwar meistens der Dienstherr ein. In bestimmten Fällen haften Staatsdiener jedoch persönlich – oder können von Ihrem Dienstherrn in Regress genommen werden. Eine Diensthaftpflicht­versicherung übernimmt dieses Risiko.